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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der screen & paper Werbeagentur GmbH (screen & paper)



Stand: 28.03.2006

Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Kostenvoranschläge, Angebote, Vertragsabschlüsse, Leistungen und Lieferungen von screen & paper. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn screen & paper ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Vertragsergänzungen und -änderungen bedürfen stets der Schriftform.

Auch wenn beim Abschluß weiterer Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten die AGB von screen & paper im kaufmännischen Verkehr in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von screen & paper schriftlich bestätigt werden.

Kartographie, Software, Geodaten

Das auf den Internetseiten www.maps-on-demand.com und www.mapshop-online.de präsentierte Angebot von screen & paper zum Vertrieb von Software, Daten, Informationen und Dienstleistungen richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Der Kunde bestätigt, zu diesem Kreis der Zielgruppen zu gehören.

maps-on-demand - Kartenmaterial

screen & paper bietet im Rahmen seines maps-on-demand-Angebotes die Aufbereitung und Lieferung von digitalen Daten in Form von Kartenmaterial an.

Unter Kartenmaterial sind die originalen oder ursprünglichen Dateien oder Vervielfältigungen davon zu verstehen, die der Kunde im Rahmen des Vertrags und der darin gewährten Nutzungsrechte von screen & paper im Wege des Downloads oder in anderer Form erhält.

screen & paper bereitet in seinen Produkten Daten und Informationen von dritten Leistungsanbietern auf. Diese Daten und Informationen sind zu Gunsten des Lizenzgebers urheberrechtlich geschützt. screen & paper gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche Unterlizenz zur Verwendung dieser Daten, Informationen und der daraus abgeleiteten Karten in den Produkten von screen & paper.

Die Verpflichtung von screen & paper im Sine des Vertrags beschränkt sich nur auf die Aufbereitung dieser Daten, nicht auf die Inhalte. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Daten und Informationen kann von screen & paper nicht übernommen werden.

Sofern der Kunde Daten zur weiteren Aufbereitung an screen & paper übermittelt, stellt der Kunde screen & paper von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

Der Kunde prüft die gelieferten Karten unverzüglich nach Erhalt. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist und schriftlich mit genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.

screen & paper ist berechtigt, seine Produkte im Sinne der Verbesserung weiter zu entwickeln, sofern dadurch keine wesentlichen Leistungsmerkmale zum Nachteil des Kunden eingeschränkt werden.

maps-on-demand - Nutzungsrechte, Quellenangaben

Die Vergütung für Karten und Daten, die der Kunde aus dem maps-on-demand-Angebot bestellt, richtet sich immer nach dem tatsächlichen Verwendungszweck. Die Höhe der Vergütung ist im Internet auf der maps-on-demand-Seite jederzeit abzulesen.

Mit der Bestellung legt der Kunde einen Umfang bzgl. Einsatz- und Verwendungszweck der Karten fest, nach dem sich die Vergütung richtet. Der Kunde verpflichtet sich:


  • das Kartenmaterial nur im Sinne des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks einzusetzen,


  • bei einer Veränderung des Verwendungszwecks, der zu einer Erhöhung der Vergütung führen würde, diese veränderten Bedingungen zu melden und vor Verwendung der Karten die zusätzlich anfallenden Gebühren zu melden und nachzuentrichten,


  • screen & paper ein Belegexemplar bzw. bei einer Internetnutzung einen Link zu senden, aus dem die Verwendung der Karten ersichtlich wird.


Für Printmedien und/oder Websites gewährt screen & paper dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des vertraglich festgelegten Verwendungszwecks. Der Kunde darf die gelieferten Karten im Rahmen des festgelegten Verwendungszwecks kopieren, verändern, bearbeiten. Der Kunde erkennt an, dass damit das Urheberrecht des Lizenzgebers nicht berührt wird.

Das Nutzungsrecht umfasst in keinem Fall die Möglichkeit, aus mehreren durch screen & paper gelieferten Karten ein neues Kartenwerk zu erstellen, weder im Print noch im Online-Bereich.

Sofern der Kunde die von screen & paper erworbenen Karten im Auftrag eines Endkunden erwirbt, bearbeitet und verwendet, hat der Kunde seinen Endkunden auf alle bestehenden Urheber- und Lizenzrechte und Verpflichtungen dieses Vertrags hinzuweisen.

Die Umwandlung der gelieferten Karten in ein von Software zur raumbezogenen Datenverarbeitung (Geographische Informationssysteme) lesbares Datenformat ist ausdrücklich untersagt.

Die von screen & paper im Rahmen des maps-on-demand-Angebotes gelieferten Karten und Daten sind mit den unveränderten Quellenangaben und Urhebervermerken zu versehen. Der genaue Wortlaut wird mit jedem Produkt übermittelt.

Urheberrecht und geistiges Eigentum

Die Software (Programm und Handbuch) sowie die Datenbestände sind urheberrechtsfähig. Vorsorglich unterstellen die Vertragsparteien die Datenbestände hiermit vertraglich den Regeln des Urheberrechts. Alle Rechte an der Software und den Datenbeständen stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich screen & paper zu.

Soweit eine Sammlung von Daten, die systematisch oder methodisch angeordnet ist und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich ist, überlassen wird, ist auch diese Datenbank urheberrechtlich geschützt. screen & paper hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Sofern der Auftraggeber eigene Daten in die Datenbank eingibt, erwirbt er kein Urheberrecht an den von screen & paper überlassenen Daten und der Datenbanksoftware. Sofern der Auftraggeber durch Eingabe oder Bearbeitung von Daten ein eigenes urheberrechtsfähiges Werk schafft, beschränkt sich sein Recht auf dieses Werk.

Der Auftraggeber erhält die nicht ausschließliche Befugnis, die Vertragsgegenstände in seinem Betrieb für eigene Zwecke wie in den Produkthinweisen beschrieben zu nutzen.

Der Auftraggeber darf die Programme und Daten auf die Arbeitsspeicher und die Festplatten der im Systemschein genannten Zahl und Art von Rechnern laden. Er darf nur zu Sicherungszwecken eine Kopie der Programme und Datenbestände anfertigen, die mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen ist.

Alle anderen Nutzungsarten und -möglichkeiten der Vertragsgegenstände, insbesondere die Vervielfältigung, Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen sind untersagt.

Ab Installation eines neuen Programmstandes oder eines aktualisierten Datenbestandes entfällt die Nutzungsbefugnis für den vorherigen Programmstand und Datenbestand.

Die Vertragsgegenstände dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis von screen & paper an Dritte oder Zweigstellen des Auftraggebers unter Aufgabe der eigenen Rechtsposition weitergegeben werden. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Auftraggeber vor der Weitergabe eine schriftliche Verpflichtung des Dritten vorlegt, die Vertragsbedingungen von screen & paper einzuhalten. Der Auftraggeber wird screen & paper nach der Übertragung schriftlich versichern, dass er nicht mehr im Besitz der Vertragsgegenstände oder von Kopien hiervon ist.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellprogrammen.

Widerrufsvorbehalt

screen & paper überträgt die Nutzungsrechte in Verbindung mit den im Vertrag genannten Anlagen unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Ausgleichs ihrer Forderungen. Der Auftraggeber hat screen & paper unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Software von screen & paper oder Datenbestände zugreifen wollen; er hat Dritte auf das nur bedingte und eingeschränkte Nutzungsrecht hinzuweisen.

Außerdem kann screen & paper die Nutzungsbefugnisse widerrufen, wenn der Auftraggeber die Nutzungsbeschränkungen des dem Vertrag beiliegendem Systemscheins und dieser AGB nicht einhält oder gegen die Geheimhaltungspflicht dieser AGB verstößt und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung nicht sofort unterläßt.

Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Auftraggeber alle Liefergegenstände und Kopien herauszugeben und gespeicherte Programme und Datenbestände zu löschen. Er hat screen & paper gegenüber die Herausgabe und Löschung schriftlich zu versichern.



Kostenvoranschläge, Angebote, Vertragsabschluss

Sämtliche Kostenvoranschläge und Angebote der screen & paper sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Technische und gestalterische Abweichungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen screen & paper hergeleitet werden können.

Forderungen

screen & paper ist berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% per anno über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen. Schecks oder Wechsel werden durch die screen & paper nur auf Grund besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Dementsprechend gilt erst ihre Einlösung als Zahlung.

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen kann nur erfolgen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der screen & paper ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

screen & paper behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller screen & paper zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf das Eigentum von screen & paper hinweisen und screen & paper unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist screen & paper berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch screen & paper liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

Referenzen

Die erstellten Arbeiten dürfen von screen & paper zu Demonstrations- und Werbezwecken als Referenzen genutzt werden.

Urheberrecht

Programmierung/Design (Sourcen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der screen & paper und eine Vervielfältigung durch Dritte bedarf der vorherigen Genehmigung oder einer ausdrücklichen Erklärung in Angebot und Auftragsbestätigung.

Verzug

Verzögert sich die von screen & paper zu erbringende Leistung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Auftraggeber zu setzenden angemessenen Nachfrist geltend gemacht werden.

Wird die vertraglich vereinbarte Leistung durch screen & paper nicht bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist erbracht, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Nachfrist schriftlich erklärt werden.

Die Geltendmachung eines Verspätungsschadens bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verzögerung der Leistung auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von screen & paper, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Ein derartiger Ausschluss wird nur dann wirksam, wenn keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt werden.

In Fällen höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von screen & paper liegen (insbesondere Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, Unwetter) ist screen & paper für die Dauer der Störung und im Umfang Ihrer Auswirkungen von Ihrer Leistungspflicht befreit; Schadensersatzansprüche sind somit ausgeschlossen.

Gewährleistung

Für CD-ROM´s, andere Datenträger wie DVD´s und Internetseiten, die durch die screen & paper vertrieben oder veröffentlicht werden, wird keinerlei Haftung übernommen. Im Falle einer Produkthaftung steht ausschließlich der jeweilige Hersteller in Verantwortung. Schadensersatzansprüche durch fehlerhafte Hardware oder Software sind somit ausgeschlossen. Das gleiche gilt für unsachgemäße Handhabung.

Im Falle eines Mangels der von der screen & paper durchzuführenden Projekte beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung der screen & paper auf zwei Nachbesserungsversuche innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden angemessenen Nachfrist.

Mängel hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Fertigstellung oder Freigabe des Projekts bzw. nach Zugang der Projektdokumentation schriftlich zu rügen. Ansprüche, die nach dieser Frist geltend gemacht werden, können von der screen & paper in Rechnung gestellt werden.

Bei Fehlschlagen auch des zweiten Nachbesserungsversuches ist der Auftraggeber berechtigt Wandlung bzw. Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung bzw. Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen der Fall des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist und schriftlich mit genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, hat er darüber hinaus die Lieferungen und Leistungen von screen & paper unverzüglich zu untersuchen und erkannte Mängel unverzüglich gemäß Satz 1 zu rügen. Diese Verpflichtung richtet sich nach der Möglichkeit des Auftraggebers, Fehler festzustellen und zu benennen. Verspätete, unzureichende oder unbegründete Rügen befreien screen & paper von ihren Leistungspflichten. Soweit screen & paper dennoch tätig wird, stellt screen & paper den Aufwand in Rechnung.

screen & paper leistet Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen entsprechend den Programmbeschreibungen und Vertragsunterlagen fehlerfrei ausführbar sind. Die Parteien stimmen überein, daß nach dem Stand der Technik Fehler von Software auch bei sorgfältiger Erstellung nicht ausgeschlossen werden können.

screen & paper kann auch bei Überlassung von Standardprodukten durch Nachbesserung Gewähr leisten. Die Nachbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung, durch Überlassen eines neuen Programm- oder Datenbestandes oder dadurch, daß screen & paper Möglichkeiten aufzeigt, die einen neuen Programm- oder Datenbestand auch dann übernehmen, wenn dies zu einem hinnehmbaren Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt.

Zur Vornahme aller von screen & paper notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber screen & paper ausreichende Gelegenheit und Zeit zu geben; im anderen Fall ist screen & paper von der Haftung für die hieraus entstehenden Folgen frei.

Der Auftraggeber unterstützt screen & paper bei der Mängelbeseitigung (Überlassen von Fehlerbeschreibungen und Testdaten, Auskünfte der Mitarbeiter, Zugang zur Installation usw.). Der Auftraggeber wird angemessene Vorkehrungen treffen, falls die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar insbesondere durch Datensicherung.

Nur in dringenden Fällen bei Gefährdung der Betriebssicherheit zur Abwehr unverhältnismäßig großen Schadens hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von screen & paper Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen; auch in diesem Falle hat der Auftraggeber screen & paper unverzüglich zu verständigen.

Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn screen & paper - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels hat fruchtlos verstreichen lassen.

Dem Auftraggeber steht jedoch lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragsverhältnisses zu, soweit nur ein unerheblicher Mangel vorliegt.

Im übrigen ist das Recht auf Minderung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen.

Keine Gewähr leistet screen & paper insbesondere im Falle

- fehlerhaft, unsachgemäßer Inbetriebnahme, Verwendung und Behandlung durch den Auftraggeber

- nicht ordnungsgemäßer Wartung

- natürlicher Abnutzung.

screen & paper wird den Auftraggeber bei der Fehlersuche und -beseitigung auch dann unterstützen, wenn ein Mangel der screen & paper -Lieferungen und -leistungen nicht feststeht. Wenn sich die Lieferungen und Leistungen der screen & paper nicht als mangelhaft herausstellen, stellt screen & paper den Aufwand in Rechnung.

Bessert der Auftraggeber oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von screen & paper für die daraus entstehenden Folgen.

Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn die Vertragsgegenstände verändert werden und der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel hiervon unabhängig ist.

screen & paper leistet außerdem solange keine Gewähr, solange der Auftraggeber die Vertragsgegenstände entgegen den Nutzungsbeschränkungen des Systemscheins und dieser AGB nutzt.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von sechs Monaten ab Fertigstellung des Projekts bzw. Einsatz der Programmierung/Software.

Verjährung

Alle Ansprüche des Auftraggebers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in 12 Monaten; soweit es sich bei den Vertragsgegenständen um neue bewegliche Sachen handelt und der Auftraggeber ein Verbraucher ist, verjähren alle Ansprüche erst in 24 Monaten.

Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Schadensersatz

screen & paper haftet dem Auftraggeber nur für Schäden, die von screen & paper vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Für Schäden, die durch von screen & paper beauftragte Firmen verursacht werden, haftet screen & paper nicht.

screen & paper haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

In allen anderen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den Betrag, der vom Auftraggeber geleisteten Vergütung bzw. auf den Betrag der sechsfachen monatlichen Vergütung. Eine Begrenzung kann nur auf den vertragstypisch zu erwartenden Schaden erfolgen.

Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet screen & paper, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei

- Vorsatz

- grober Fahrlässigkeit des Geschäftsführers(in) oder leitender Angestellter

- schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

- Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde

- Mängeln des Vertragsgegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet screen & paper auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Falle begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorsehbaren Schadens.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

screen & paper kann einwenden, daß der Auftraggeber für den Schaden mitverantwortlich ist.

Soweit Versicherungsschutz besteht, stellt screen & paper dem Auftraggeber die Versicherungszahlung ohne Rücksicht auf die getroffene Haftungsbeschränkung in vollem Umfange zur Verfügung.

Widerruf

Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn screen & paper mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Kunde die Leistung aktiv in Anspruch nimmt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an screen & paper, Herrn Andreas Haux, Am Bergmoos 7a, 85414 Kirchdorf.

Der Widerruf kann ohne Angaben von Gründen erfolgen.

Geheimhaltung und Verwahrung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen bekannt werdenden Informationen, welche als vertraulich gekennzeichnet wurden, Unterlagen und Daten geheimzuhalten und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwenden. Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, die dienstlich Zugang zu den Vertragsgegenständen haben, schriftlich auf die Geheimhaltungspflicht hinweisen. Der Auftraggeber verwahrt und sichert Vertragsgegenstände so, dass ein Mißbrauch Dritter ausgeschlossen ist. screen & paper wird die ihr vom Auftraggeber überlassenen Daten auf Anforderung löschen und ihr überlassene Unterlagen zurückgeben oder vernichten.

Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berührt die Wirksamkeit der obigen Bestimmungen sowie zusätzlich abgeschlossenen Vereinbarungen nicht.

Für das Vertragsverhältnis gilt auch gegenüber ausländischen Auftraggebern ausschließlich das deutsche Recht.

Schriftform

Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von screen & paper.

Ist der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wird als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, die an anderen Orten zahlbar sind, sowie für den Fall, dass die gerichtlichen in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren Firmensitz wechselt oder Wohnsitz, bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

screen & paper Werbeagentur GmbH | Quellenweg 1 | D-85414 Kirchdorf
Fon +49-(0)8166 99 88 29-0 | Fax +49-(0)8166 99 88 29-9 | E-Mail info@screen-paper.de
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